KomplementärTherapie
Der neue Beruf Komplementärtherapeutin / Komplementärtherapeut mit eidgenössischem Diplom ist Realität. Die Prüfungsordnung ist vom
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 09.09.2015 in Kraft gesetzt worden.
Methode "Reflexzonentherapie"
Die Methode "Reflexzonentherapie" wurde von der OdA KT (Organisation der Arbeitswelt Komplementärtherapie) anerkannt. Mit dem Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat (GWV BZ), das ab Juni 2016 für eine Übergangszeit von 7 Jahren möglich ist, kann jede/r bereits praktizierende Therapeut/In auf vereinfachtem Weg das Branchenzertifikat erwerben. Das Branchenzertifikat bildet die Voraussetzung für die Zulassung an die Höhere Fachprüfung Komplementärtherapeut/In mit dem Abschluss "eidgenössisches Diplom Komplementärtherapeut/In".

Finanzielle Unterstützung
Ab 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Kursteilnehmer, die im Treffpunkt Reflexzone an Vorbereitungskursen zur HFP ab 2017 teilnehmen und nach dem 1. Januar 2018 die eidgenössische Prüfung ablegen, können - unabhängig vom Prüfungserfolg - Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurse auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet ist, nach dem 01. Januar 2017 begonnen haben und nicht bereits über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert wurden.
Der Weg zum KomplementärTherapeut / KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom
- Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat (Voraussetzung für die Zulassung zur HFP )
Die Höhere Fachprüfung setzt sich im Anschluss aus insgesamt 5 Prüfungsteilen zusammen:
- Fallstudie
- Fachgespräch zur Fallstudie (mündlich)
- Analyse und Reflexion komplexer Arbeitssituationen (mündlich)
- Analyse und Reflexion komplexer Arbeitssituationen (schriftlich)
- Bearbeitung spezifischer Fachthemen (schriftlich)
Treffpunkt Reflexzone bietet folgende Vorbereitungskurse zur HFP an: Die TN können nach abgeschlossenen eidgenössischer Prüfung nach dem 1. Januar 2018 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Subentionen beantragen.
- Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat (Zulassungsbedingung zur HFP)
- Fallstudie erstellen (P1) und Fachgespräch zur Fallstudie (P2) führen können
- Analyse und Reflexion komplexer Arbeitssituationen (P3) - Bearbeitung fachspezifischer Themen (P4)
Prüfungstermine HFP (Anmeldung 5 Monate vor Prüfungstermin möglich)
2019
21.05. - 24.05.2019
19.11. - 22.11.2019
2020
17.03. - 20.03.2020
27.10. - 30.10.2010
Gerne stehe ich für weitere Fragen zu Ihrer Verfügung
Monika Eichenlaub